Hier präsentieren wir Ihnen - sofern vorhanden - aktuelle Nachrichten aus unserer Praxis.

Informationen zum Hautkrebs-Screening

Seit dem 1.7.2008 haben alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 35. Geburtstag Anspruch auf die Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung der Haut (Hautkrebs-Screening/HKS). Dieser Anspruch besteht alle 2 Jahre. Die Untersuchung kann durch Fachärzte für Dermatologie (Hautärzte) und auch durch Hausärzte durchgeführt werden, sofern eine Qualifikation/Zertifizierung erworben wurde. Den Hautärzten unserer Praxis wurde die Genehmigung zur Durchführung des Hautkrebs-Screenings durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe(KVWL) im Juli 2008 erteilt.

Viele Krankenkassen erstatten auch ihren Versicherten im Alter zwischen 20 und 35 Jahren die Kosten für ein Hautkrebs-Screening beim Dermatologen. Die Verträge zwischen den Krankenkassen und der KVWL zur Durchführung des HKS bei Personen unter 35 enden aber am 31.12.2008. Über die Weiterführung dieser Verträge besteht zurzeit (Stand 1.10.2008) Unklarheit. Wenn Sie noch keine 35 Jahre alt sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den aktuellen Bestimmungen zum HKS erkundigen.

Copyright © 2008 by Dr. med. Peter Pierchalla.
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