Telefonsprechstunde

Wenn Sie einen der Praxisärzte telefonisch sprechen oder einen Befund erfragen möchten, vereinbaren wir gerne einen Rückruftermin, an dem die Ärzte Sie anrufen.

Hausbesuche

Vor der Anforderung eines Hausbesuches sollte eine Untersuchung des Patienten durch den Hausarzt erfolgt sein und dieser die Hinzuziehung des Facharztes für Hautkrankheiten empfohlen haben.

Überweisung/Praxisgebühr

Bitte denken Sie daran, daß wir Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung nur mit einer gültigen Überweisung oder 10 Euro Praxisgebühr behandeln dürfen. Diese Vorschrift gilt auch für Patienten mit einer Befreiungskarte.


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